Steuern sind ein leidiges Thema für jeden, der steuerpflichtig ist. Schon die Einkommensteuererklärung, die jährlich beim zuständigen Finanzamt einzureichen ist, ist oft ein Buch mit mehr als sieben Siegeln. Arbeitnehmer bezahlen Lohn- und Kirchensteuer – diese Steuerarten werden direkt vom Gehalt bzw. Lohn einbehalten und vom Arbeitgeber an das Finanzamt überwiesen. Bei Selbstständigen und Freiberuflern sieht das anders aus. Sie werden aufgrund ihrer Steuererklärung für das kommende Jahr veranlagt.
Wann die Steuer hinterzogen wird
Wer seine Angaben bei der Steuererklärung – sei es Einkommens- oder Umsatzsteuererklärung – nicht wahrheitsgemäß angibt und dadurch weniger Steuern bezahlt, der hinterzieht Steuern und begeht damit eine Straftat. Abgabenhinterziehung, in Deutschland heißt es Steuerhinterziehung, wird nach der Finanzstrafgesetznovelle 2010 und hier nach dem § 17 StGB geahndet.
Der Paragraf definiert genau
Im § 17 StGB wird die Straftat der Abgabenhinterziehung genau geregelt. Darin ist enthalten, welche Formen der Abgabenhinterziehung bzw. Abgabenverletzung unter Strafe gestellt werden. Wird nachgewiesen, dass es sich um eine schwere Steuerhinterziehung handelt, kommen die §§ 33 und 34 FinStrG in Betracht, um den Steuersünder zu bestrafen. Daneben wurde mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010 auch eine Einrichtung zur Kontrolle und Überwachung ins Leben gerufen – die Finanzpolizei, die nach § 12 AVOG (Abgabenverordnungsgesetz) gegen solche Straftaten vorgehen kann.
Wer sich jedoch schon einmal beim Finanzamt unbeliebt gemacht hat, sollte sich im Falle eines Falles an einen Fachanwalt für Steuerrecht wenden. Dass sich Steuer- bzw. Abgabenhinterziehung kaum noch lohnt, zeigen die CDs, die derzeit den Regierungen angeboten und bei Interesse an sie verkauft werden. Mit diesen CDs werden die Steuersünder entlarvt und können einer Strafe in der Regel nicht entgehen.
Einen Fachanwalt für Steuerrecht zurate ziehen sollte in jedem Fall dann gemacht werden, wenn der Tatbestand der Steuerhinterziehung vorhanden ist. Auf dieser Webseite bieten Fachanwälte für Steuer- und Wirtschaftsrecht sowie Steuerberater ihre Hilfe an. Nicht immer ist die Einschätzung der Finanzpolizei korrekt und so manche Steuerhinterziehung entpuppt sich als Seifenblase. Fachanwälte sind hier gefordert – Anwälte, die sich im Steuerrecht auskennen und auch in den Fällen, die fast aussichtslos erscheinen, dem Mandanten zu seinem Recht verhelfen. Die Chance bietet der Internetauftritt insbesondere Freiberuflern oder Selbstständigen an, denn nur die wenigsten kennen sich perfekt im Steuerrecht aus. Professionelle und sehr lesenswerte Informationen findet der interessierte Leser auf der Webseite der Rechtsanwälte für Steuerrecht und Steuerstrafrecht Luxem, Heuel, Prowatke im stets aktuell gehaltenen Blog zum Thema Steuern, dem Steuerstrafrecht und dem Steuerrecht.